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Verkauf im Bieterverfahren
Gemeinsam mit unserem Auftraggeber prüfen wir, ob eine Immobilie zum Verkauf im Bieterverfahren
geeignet ist.
Gerne klären wir in einem
ausführlichen persönlichen Gespräch über die Vorteile und Besonderheiten des Bieterverfahrens auf.
Kontakt
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ist ein schon seit langen Jahren etabliertes Instrument für die Immobilien- vermarktung,
welches in Deutschland, Österreich und der Schweiz bis vor einiger Zeit vorrangig bei
größeren Immobilien- und Unternehmensverkäufen zur Anwendung gekommen ist.
Das Verfahren wird am treffendsten dadurch beschrieben,
was es nicht ist!
Es ist keine Versteigerung und es ist keine Auktion. Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende.
Das
Ende einer Auktion oder Versteigerung
ist der Zuschlag
Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur ein Höchstgebot gefunden, zu dem ein Interessent bereit ist, die Immobilie zu erwerben. Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen. Am Ende des Bieterverfahrens steht im Idealfall die Einigung zwischen Verkäufer und Interessent, die Ihren Abschluss mit einem notariellen Kaufvertrag bei einem Notar findet.
Weder vor, noch während des Bietertermins, wird dem Interessenten ein Verkaufspreis genannt. Nur der Interessent selbst bestimmt, welches Gebot er abgibt. Das Gebot muss im Anschluss an die Bieterbesichtigung, spätestens jedoch innerhalb einer vorher festgesetzten Bieterfrist schriftlich eingereicht werden.
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